Nutzungsbedingungen „Blick“ Testversion
Stand: 9. Juli 2026
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „Blick“ der Dihedron Software GmbH, Cosimastr. 121, 81925 München („Dihedron“) durch den Nutzer.
1.2 Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Nutzungsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn Dihedron ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Dihedron überlässt dem Nutzer das Computerprogramm „Blick“, die Anwenderdokumentation (Benutzerhandbuch) sowie sonstiges zugehöriges Material, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet, zur Nutzung. Blick ist ein von Dihedron entwickeltes Computerprogramm zur Videobearbeitung.
2.2 Die Software wird dem Nutzer mittels Download auf Dauer überlassen. Hierfür stellt Dihedron dem Nutzer die Software auf der Internet-Seite blickeditor.com/download zum Abruf bereit. Für den Abruf ist kein Passwort erforderlich. Die Software ist als Testversion sofort nutzbar.
2.3 Dihedron stellt dem Nutzer die Software als unentgeltliche Testversion zur Verfügung. Die Testversion der Software bietet bis auf die Möglichkeit, bestehende Projektdateien zu öffnen, den vollen nach der Beschreibung auf der Internet-Seite „blickeditor.com“ beschriebenen Funktionsumfang.
2.4 Der Nutzer kann durch Erwerb eines Lizenzschlüssels den vollen Umfang der Software freischalten.
3. Nutzungsrechte, Verstöße
3.1 Der Nutzer erhält mit Download das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die Software in dem in dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumten Umfang zu nutzen. Die Software darf nur durch eine einzelne natürliche Person genutzt werden; diese darf sie auf beliebig vielen eigenen Geräten installieren, sie jedoch jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig nutzen. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Nutzer. In keinem Fall hat der Nutzer das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise einem Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffer 3.2 und Ziffer 3.3 bleiben unberührt.
3.2 Die Rechteeinräumung in Ziffer 3.2 berührt nicht die dem Nutzer gesetzlich zwingend zustehenden Nutzungsrechte, insbes. nach § 69d und § 69e UrhG. Sollte das Erstellen einer Sicherungskopie zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich sein, wird der Nutzer auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
3.3 Der Nutzer ist berechtigt, die Software unentgeltlich weiterzugeben. In diesem Fall wird er die Nutzung der Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Dihedron übergeben. Auf Anforderung von Dihedron wird der Nutzer ihr die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen.
3.4 Nutzt der Nutzer die Software in einem Umfang, der den in dieser Nutzungsvereinbarung vereinbarten Umfang überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Sämtliche Dihedron gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte bleiben dieser vorbehalten.
3.5 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.
4. Updates & Haftung
4.1 Ohne eine Verpflichtung hierzu stellt Dihedron dem Nutzer nach eigenem Ermessen unentgeltlich Updates zur Verfügung, die die Funktionalität der Software modifizieren können.
4.2 Die Installation der Updates erfolgt durch den Nutzer. Dihedron wird mit der Bereitstellung der Updates dem Nutzer Gelegenheit geben, sich über deren Inhalt zu informieren.
4.3 Dihedron haftet für Schäden nur nach den für die unentgeltliche Überlassung von Software und Updates geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dihedron auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
5.2 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
5.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von Dihedron. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen München.
5.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige planwidrige Regelungslücken.