Lizenzbestimmungen „Blick“ der Dihedron Software GmbH
Stand: 9. Juli 2026
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Lizenzvereinbarungen gelten für Verträge zwischen der Paddle.com Market Limited, 30 Old Bailey, London, United Kingdom, EC4M 7AU („Paddle“) und dem Kunden über die Software „Blick“ der Dihedron Software GmbH, Cosimastr. 121, 81925 München („Dihedron“). Dihedron sowie der Kunde sind nachfolgend jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“.
1.2 Von diesen Lizenzvereinbarungen abweichende Lizenz- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Dihedron ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
2.1 „Blick“ ist ein von Dihedron entwickeltes Computerprogramm zur Videobearbeitung.
2.2 „Kunden“ sind Dritte, die mit Paddle einen Vertrag über die Nutzung der Software abschließen.
3. Gegenstand der Vereinbarung
3.1 Gegenstand der Vereinbarung ist das Computerprogramm „Blick“, die Anwenderdokumentation (Benutzerhandbuch) sowie sonstiges zugehöriges Material, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet.
3.2 Der Verkauf der Software erfolgt durch Paddle als Merchant of Record. Paddle handelt beim Vertrieb der Software im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und schließt den Kaufvertrag mit dem Kunden ab. Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Erwerbs der Software ist ausschließlich Paddle. Zwischen dem Kunden und Dihedron kommt insoweit kein Kaufvertrag zustande.
3.3 Die Software wird dem Kunden vereinbarungsgemäß mittels Download auf Dauer überlassen. Hierfür stellt Dihedron dem Kunden die Software auf der Internet-Seite blickeditor.com/download zum Abruf bereit. Für den Abruf ist kein Passwort erforderlich. Die Software ist als Testversion sofort nutzbar.
3.4 Der Nutzer kann durch Eingabe eines von Paddle nach dem Erwerb per E-Mail mitgeteilten Lizenzschlüssels den vollen Funktionsumfang der Software freischalten. Der Lizenzschlüssel ist vom Kunden für eine spätere Verwendung sicher aufzubewahren. Dihedron kann bei Verlust keinen neuen Lizenzschlüssel mitteilen. Die Software ist dann neu zu erwerben.
3.5 Der Umfang der Nutzungsrechte an der Software richtet sich nach dem vom Kunden bei Paddle erworbenen Lizenzschlüssel. Es stehen folgende Arten von Lizenzschlüsseln zur Verfügung:
3.5.1 Individual (Regular & Supporter): Die Lizenz wird dem Kunden als einzelner natürlicher Person erteilt. Der Kunde darf die Software auf beliebig vielen eigenen Geräten installieren, sofern er sie jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig und ausschließlich selbst nutzt. Erfolgt die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, darf der Jahresumsatz bzw. das Funding-Volumen des Kunden USD 1.000.000 nicht übersteigen.
3.5.2 Studio: Die Lizenz berechtigt die bei Vertragsschluss angegebene Anzahl an Nutzern (Seats). Jeder Nutzer darf die Software auf beliebig vielen eigenen Geräten installieren, sofern er sie jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig nutzt. Erfolgt die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, darf der Jahresumsatz bzw. das Funding-Volumen des Kunden USD 100.000.000 nicht übersteigen.
4. Nutzungsrechte, Verstöße
4.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Paddle das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die Software in dem in diesem Vertrag, einschl. des in Ziffer 3.5 eingeräumten Umfangs zu nutzen. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Kunden.
4.2 In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise ein Nutzungsrecht zu übertragen, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, etwa im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4 bleiben unberührt.
4.3 Die Rechteeinräumung in Ziffer 4.1 berührt nicht die dem Kunden gesetzlich zwingend zustehenden Nutzungsrechte, insbes. nach § 69d und § 69e UrhG. Sollte das Erstellen einer Kopie zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich sein, wird der Kunde auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
4.4 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Software einem Dritten unter Übergabe des Lizenzschlüssels dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung der Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Geräten entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder Dihedron übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Dihedron wird der Kunde ihr die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 3.5 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Studio-Lizenzen (Ziffer 3.5.2) ist nicht zulässig.
4.5 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Sämtliche Dihedron zustehenden Rechte bleiben ihr vorbehalten.
4.6 Der Kunde darf Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale nicht von der Software entfernen oder verändern.
5. Aktualisierungen
5.1 Dihedron stellt dem Kunden für die Dauer von 2 Jahren ab Erwerb der Software („Update-Zeitraum“) Sicherheitsaktualisierungen sowie Updates, die die Funktionalität der Software erweitern können, zur Verfügung. Nach Ablauf des Update-Zeitraums erlischt dieser Anspruch. Durch erneuten Erwerb der Software kann der Kunde für die Dauer des Update-Zeitraums weitere Sicherheitsaktualisierungen und Updates erhalten.
5.2 Die Installation der Aktualisierungen und Updates erfolgt durch den Kunden. Dihedron wird mit der Bereitstellung der Aktualisierungen und Updates den Kunden über den Inhalt informieren.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Dihedron verpflichtet, dem Kunden die Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter zu ermöglichen.
6.2 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Software gegen den Kunden berechtigte Ansprüche, wird Dihedron nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für verletzende Komponente der Software entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Software so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die verletzende Komponente der Software austauschen, sofern dadurch die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies Dihedron nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
6.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nur, soweit der Kunde Dihedron über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Dihedron alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
6.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder diese durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Dihedron nicht voraussehbare Anwendung oder durch eine Veränderung der Software durch den Kunden verursacht wird.
7. Änderungen der Lizenzvereinbarungen
7.1 Dihedron ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Vorgenommene Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Dihedron wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform gegenüber Dihedron widerspricht. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien auf Grundlage dieser Lizenzvereinbarung geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Dihedron. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen München.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige planwidrige Regelungslücken.